Interlaken: Rodelbahn wieder freigegeben
Die Sommerrodelbahn Heimwehfluh–Interlaken ist nach dem tödlichen Unfall vom vergangenen Montag, bei dem eine 26jährige pakistanische Touristin ums Leben kam, vom Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli auf Grund von Kontrollergebnissen am Samstagabend 24. Juli 2010 wieder freigegeben worden.
pd/bns. Auf Veranlassung des Regierungsstatthalters Interlaken-Oberhasli kontrollierte laut einer Medienmitteilung die Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordates für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) den Betrieb der Rodelbahn Heimwehfluh–Interlaken: «Es ging dabei nicht darum, die Unfallursache weiter abzuklären, sondern den Zustand, den Betrieb und die Instandhaltung der Rodelbahn zu überprüfen.» Die Experten der IKSS seien dabei zu folgendem Ergebnis gekommen: «Der Zustand der Anlage ist grundsätzlich in Ordnung. Der Betrieb ist grundsätzlich korrekt organisiert und die Instandhaltung wird grundsätzlich korrekt durchgeführt. Gewisse Verbesserungen sind jedoch nötig. Insgesamt wurden 16 Punkte aufgelistet. Acht Punkte müssen sofort erledigt werden, bevor die Bahn wieder in Betrieb genommen werden kann. Fünf Punkte sind bis 31. August 2010 und drei Punkte bis 31. Oktober 2010 umzusetzen.» Bei den acht sofort zu erledigenden Punkten handelt es sich nach Angaben von Regierungsstatthalter Walter Dietrich um folgende Verbesserungen:
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Beim Start muss der Benutzer unmissverständlich das heisst auch visuell darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine anspruchsvolle Bahn handelt und entsprechend vorsichtig gefahren werden muss. Es muss klar signalisiert werden, dass es sich um eine Sport- und nicht um eine Vergnügungsanlage handelt. Bei einer Sportanlage liegt die Verantwortung beim Benutzer. |
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In den Sicherheitsvorschriften ist aufzunehmen, dass während der ganzen Fahrt dieHände am Bremshebel beziehungsweise An den Haltegriffen sein müssen. |
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Links und rechts der Fahrbahnmitte muss ein genügendes Lichtraumprofil erstelltwerden, das heisst alle Hindernisse entlang der Fahrbahn sind zu entfernen oder zu polstern. |
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Das Bahnende ist visuell und eventuell auch optisch klar zu signalisieren, damit der Benutzer rechtzeitig bremsen kann und nicht auf den vorderen Rodel auffährt. |
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In der Talstation muss der für Gäste bestimmte Bereich gegenüber den übrigen Stationseinrichtungen mit Schranken und Signalen abgegrenzt beziehungsweise abgedeckt werden. |
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Die Videoüberwachung von Berg- und Talstation muss aufgezeichnet werden. Dies war bis jetzt nur bei der Talstation der Fall. |
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Bei der Bergstation muss vor Antritt der Fahrt überprüft werden, ob der Benutzer die Sicherheitsgurte richtig im Gurtschloss eingerastet hat. Unerfahrene Benutzer müssen mit beiden Gurten gesichert werden, um der Gefahr eines unabsichtlichen Öffnens der Gurte Rechnung zu tragen. In diesem Fall darf der Rodel nur mit einer Person besetzt werden. |
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In robusten übersichtlichen Checklisten sind die Anweisungen und Instruktionen der Mitarbeiter und die Einweisung der Gäste festzuhalten. |
Bei den übrigen Punkten handelt es sich laut der Medienmitteilung um Nachrüstungen und Anpassungen der Bahn an die heutigen Anforderungen und Verbesserungen von administrativen Abläufen. Der Betreiber, die Drahtseilbahn Interlaken–Heimwehfluh AG habe diese acht Punkte sofort umgesetzt und durch die IKSS anschliessend kontrollieren lassen. |