Regierung: «Spital in Saanenmöser nicht realisierbar»
Den Neubau eines Spitals in Saanenmöser erachtet der Regierungsrat des Kantons Bern als nicht realisierbar und somit als nicht zweckdienlich für das Gewährleisten der medizinischen Grundversorgung im Raum Simmental-Saanenland.
kkb/bns. Der Regierungsrat hat laut einer Medienmitteilung dem Verwaltungsrat der Spitalgruppe Simmental-Thun-Saanenland (Spital STS AG) mitgeteilt, dass er die konzeptionellen Arbeiten zur langfristigen Sicherung der medizinischen Grundversorgung im Raum Simmental-Saanenland unter Berücksichtigung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit für die Bevölkerung in Abstimmung mit den lokalen Behörden weiterverfolgen soll. Der Raum Simmental-Saanenland brauche auch in Zukunft eine gesicherte medizinische Grundversorgung: «Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat nach Gesprächen mit lokalen Behörden sowie dem Verwaltungsrat der Spital STS AG.» Im Moment stünden die Grundlagen zur künftigen Entwicklung der Spitalversorgung im Kanton Bern noch nicht definitiv fest.
Die Regierung habe zur Kenntnis genommen, dass die Gesundheits- und Fürsorgedirektion – zusammen mit den regionalen Spitalzentren – intensiv daran arbeite, um den ab dem Jahr 2012 mit der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes verbundenen Herausforderungen zu begegnen, verlautet im weiteren. Im Herbst dieses Jahres sollen zudem die Resultate aus der vom Regierungsrat im Mai 2010 beschlossenen Überprüfung seiner Eigentümerstrategie für die regionalen Spitalzentren vorliegen.
Auf der Basis der Vorarbeiten der Gesundheits- und Fürsorgedirektion werde die Regierung in den kommenden Monaten bedeutende politische Entscheide in der Versorgungsplanung 2011 bis 2014 sowie bei der Revision des Spitalversorgungsgesetzes treffen: «Aufgrund dieser intensiven, parallel verlaufenden Vorbereitungsarbeiten in der kantonalen Gesundheitsplanung sowie der im Juni lancierten Volksinitiative zur Sicherstellung der medizinischen Akutversorgung fehlen aber heute noch wesentliche, politisch konsolidierte Grundlagen zur Beurteilung der weiteren Entwicklung der Spitalversorgung.»
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