Ein Ja und zwei Nein im Kanton Bern
Wuchtig verworfen: Die eidgenössische Vorlage «Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz)» ist im Kanton Bern vom Stimmvolk mit 72,6 Prozent abgelehnt worden.
pd. Keine Gnade fand auch die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)»: Die Vorlage wurde im Kanton Bern mit 69,6 Prozent abgelehnt. Demgegenüber haben sich die Stimmberechtigten des Kantons Bern mit 75,4 Prozent für die eidgenössische Vorlage «Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen» ausgesprochen.
| Eidgenössische Vorlagen vom 7. März 2010 |
Ja |
Nein |
| Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen |
220 459
75,4% |
71 910
24,6% |
| Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» |
90 927
30,4% |
208 057
69,6% |
| Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz) |
81 335
27,4% |
215 723
72,6% |
Die Stimmbeteiligung betrug 41,9 Prozent. Resultate aller Amtsbezirke und Gemeinden als PDF (PDF, 173 KB) oder als Excel (CSV, 39 KB). Die Ergebnisse zu den eidgenössischen Vorlagen sind auf der Website der Bundesbehörden (Abstimmungsergebnisse) zu finden. |