Erstwohnungsanteil: Vorschriften nur teilweise korrekt vollzogen
Die Hälfte der 30 bernischen Gemeinden mit Vorschriften über den Erstwohnungsanteil (EWAP) setzt diese korrekt oder nur mit geringfügigen Fehlern um. Die andere Hälfte der Gemeinden vollzieht die Vorschriften nicht oder nur mangelhaft.
kkb/bns. Das Schlussergebnis der Untersuchungen: Von 30 Gemeinden mit EWAP-Vorschriften neun ihre Vorschriften korrekt umgesetzt haben, sechs Gemeinden geringfügige Fehler begangen und 15 Gemeinden ihre Vorschriften gar nicht oder mangelhaft vollzogen haben.
Im Auftrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion hatten laut einer Medienmitteilung die Regierungsstatthalter im vergangenen Jahr die Einhaltung von allfälligen EWAP-Vorschriften in den Gemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches überprüft. Ende Jahr habe der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor, Regierungsrat Christoph Neuhaus, die vorläufigen Ergebnisse dieser Untersuchungen an einer Medienkonferenz in Bern präsentiert. Zu vier Gemeinden hätten damals noch keine Aussagen gemacht werden können. Nun lägen die Untersuchungsergebnisse der Gemeinden Eriz, Oberhofen, Reutigen und Unterlangenegg vor: «Geprüft wurde, ob die Gemeinden Zweckentfremdungsverbote verfügt und diese im Grundbuch angemerkt haben.» Die Auswertung der Untersuchungen zeige, dass die Gemeinde Oberhofen ihre EWAP-Vorschriften korrekt, die Gemeinden Eriz, Reutigen und Unterlangenegg ihre Vorschriften hingegen nicht angewandt hätten.
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion werde den neu zuständigen Regierungsstatthaltern und die drei Gemeinden zur Bereinigung der Situation bis Ende Oktober 2010 anhalten. Der Regierungsstatthalter habe der Direktion zusätzlich bis Ende 2010 einen Umsetzungsbericht abzuliefern. – Die definitive Übersicht über den Vollzug der EWAP-Vorschriften ist im Internet zu finden: Vollzugsübersicht EWAP-Bestimmungen (PDF, 10 kB) |