Habkern: Naturparkbeitritt nicht an der Urne
Über den Beitritt von Habkern zum Naturpark Thunersee-Hohgant soll an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. Mai 2010 beschlossen werden. Der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken/Oberhasli hat eine Beschwerde abgelehnt, wonach laut einer Initiative über den Beitritt zum Naturpark Thunersee-Hohgant an der Urne entschieden werden soll.
pd/bns. Bei der Einwohnergemeinde Habkern sei mit 211 Unterschriften eine Initiative «Die Abstimmung zum Beitritt Naturpark Thunersee-Hohgant soll an der Urne stattfinden» eingereicht worden, wird in der Medienmitteilung erinnert. Der Gemeinderat habe in der Folge die Initiative als ungültig erklärt. Dagegen sei beim damaligen Regierungsstatthalteramt Interlaken Beschwerde eingereicht worden.
Am 22. Januar 2010 hat laut der Medienmitteilung der Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli die Beschwerde abgewiesen: «Der Entscheid wurde nicht weitergezogen und somit akzeptiert.» Das Organisationsreglement von Habkern sehe die Urnenabstimmung grundsätzlich nur für Wahlen vor. Es sei deshalb nicht möglich, mittels Initiative eine Urnenabstimmung für ein bestimmtes Sachgeschäft zu verlangen: Dagegen wäre es möglich gewesen, mit einer Initiative grundsätzlich die Einführung von Urnenabstimmungen zu fordern. «Die Beschwerde musste deshalb abgewiesen werden.» Regierungsstatthalter Walter Dietrich habe unabhängig von der Beschwerde von Amtes wegen geprüft, ob es für die Abstimmung zum Beitritt Naturpark Thunersee-Hohgant in Habkern einer Urnenabstimmung bedürfe. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn kein genügend grosses Versammlungslokal zur Verfügung stünde: «Auf Grund der vagen Vermutung der Beschwerdeführer, dies sei der Fall, sah der Regierungsstatthalter jedoch keine Veranlassung einen Urnengang von Amtes wegen anzuordnen.» |