Lauterbrunnen: Gemeinderat beschliesst Leitbild
Im Rahmen laufender Reorganisationsarbeiten hat sich der Gemeinderat von Lauterbrunnen mit der Erarbeitung eines Leitbildes beschäftigt. Das Leitbild beschreibt auf der Basis des Stärken- und Schwächenprofils sowie dem Strategiepapier die langfristigen Gesamtziele und Handlungsgrundsätze.
pd/bns. Im Rahmen der Erarbeitung des Leitbildes wurden laut einer Medienmitteilung auch entsprechende Massnahmen und der Zeitraum für deren Umsetzung definiert. «Zu gegebener Zeit» soll über den Inhalt des Leitbildes informiert werden.
Mitwirkung zur Wasserstrategie des Kantons
Der Kanton Bern führe zurzeit eine Mitwirkung zur Wasserstrategie durch, verlautet im weiteren. Die Strategie sei in die Bereiche Wassernutzung, Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung unterteilt. Die vom Kanton vorgeschlagene Strategie betreffe die Gemeinde sehr stark, weshalb der Gemeinderat von der Möglichkeit zur Mitwirkung Gebrauch gemacht habe: «Er hat auf die Interessen, Bedürfnisse und Probleme unserer Gemeinde hingewiesen.»
Konzept über die Tagesschule beschlossen
Ab August 2010 sollen in der Gemeinde Lauterbrunnen an den Schulstandorten Wengen, Lauterbrunnen und Lauterbrunnen-Süd Tagesschulen eröffnet werden: «Die Bildungs- und Kulturkommission hat zusammen mit den Schulleitungen ein organisatorisches und pädagogisches Konzept erstellt, welches vom Gemeinderat genehmigt wurde.» Bis zur Einführung müssten nun noch die rechtlichen Grundlagen, wie Anpassen des Gebührenreglements oder Erstellen eines Tagesschulreglements, geschaffen werden. Ebenfalls seien Lieferverträge für die Verpflegung abzuschliessen: «Die Bevölkerung wird an Bezirksversammlungen im Stechelberg, in Wengen und in Lauterbrunnen noch genauer über die Organisation informiert.»
Gemeinde gewährt Darlehen
Die Trinkwassergenossenschaft Lauterbrunnen plant laut der Medienmitteilung den Bau eines Trinkwasserkraftwerkes im Spycherboden: «Zur Sicherstellung der Finanzierung gewährt die Gemeinde der Trinkwassergenossenschaft ein verzinsliches Darlehen in der Höhe von maximal 900 000 Franken.» |