Kehrichtverbrennungsanlage Thun: Änderung der kantonalen Überbauungsordnung genehmigt
Zwei Einsprachen gegen eine Änderung der kantonalen Überbauungsordnung für die Kehrichtverbrennungsanlage Thun hat die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern abgewiesen und die Änderung genehmigt.
kkb/bns. Neu ist laut einer Medienmitteilung die maximale thermische Leistung der Anlage massgebend und nicht mehr die Abfallmenge: «Mit der Änderung der kantonalen Überbauungsordnung wird anstelle der maximalen Verbrennungsmenge von 100 000 Tonnen Abfall pro Jahr neu als Mass der Nutzung die maximale thermische Leistung der Verbrennungsanlage von 46 Megawatt festgelegt.» Die Umweltverträglichkeitsprüfung zeige, dass auch mit der Änderung alle Vorgaben der übergeordneten Umweltgesetzgebung eingehalten würden.
Während der öffentlichen Auflage von 3. November bis 2. Dezember 2011 seien zwei Einsprachen eingegangen: «Die Einsprecher bezweifeln die Notwendigkeit sowie die Umweltverträglichkeit der Änderung und fordern den Beschluss durch die Thuner Stimmbevölkerung. Gestützt auf die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27. September 2011 weist die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion die Einsprachen als öffentlich-rechtlich unbegründet ab. Gegen die Verfügung kann beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden.» |