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Keine Bergung von versenkter Munition

Von einer Bergung der von der Schweizer Armee bis in die 1960er Jahre im Thuner-, Brienzer- und Vierwaldstättersee versenkten Munition soll abgesehen werden.

pd/bns. Nach «vertieften Abklärungen» hat laut einer Medienmitteilung das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Absprache mit den betroffenen Kantonen entschieden, von einer Bergung der im Thuner-, Brienzer- und Vierwaldstättersee versenkten Munition abzusehen: «Die Abklärungen haben keinen Hinweis darauf ergeben, dass die Seen durch die Munitionsablagerungen belastet werden.» Der grösste Teil der Objekte liege bereits heute über 25 Zentimeter bis zu zwei Meter unter dem Seegrund. Eine Bergung der Munition würde deshalb zu einer erheblichen Störung des Seegrundes und damit über lange Zeit zu einer Störung des Wasserökosystems führen. Während eine selbstständige Detonation praktisch ausgeschlossen werden könne, bestünde beim Heben und Entsorgen der Munition Explosionsgefahr: Diese Tatsache würde auf den Seen und in deren Uferbereichen über Jahre hinweg praktisch kaum umsetzbare Sicherheitsmassnahmen erfordern.

Über 8000 Tonnen Munition und Munitionsrückstände
«Umfangreiche historische Abklärungen im Zusammenhang mit dem Vollzug der Altlastenverordnung hatten im Jahr 2004 aufgezeigt, dass die Schweizer Armee im Laufe des letzten Jahrhunderts insgesamt über 8000 Tonnen Munition und Munitionsrückstände im Thuner- und im Brienzersee sowie im Urnersee und im Gersauerbecken des Vierwaldstättersees versenkt hatte», wird in der Medienmitteilung erinnert. Dabei handle es sich zum grössten Teil um Rückstände der beiden Munitionsfabriken Thun und Altdorf: «Die letzten Versenkungen fanden im Thunersee im Jahr 1963, im Urnersee im Jahr 1967 statt.»

Die Menge des Materials, Forderungen, dieses zu bergen, und Beobachtungen auffälliger Organveränderungen bei Felchen im Thunersee hätten das VBS bewogen, die Gefährdung durch diese Abfälle vertieft abklären zu lassen, verlautet im weiteren: «Unter Einbezug der kantonalen Umweltfachstellen befasste sich zwischen 2006 und 2010 ein vom VBS geleitetes Spezialistenteam mit den offenen Fragen rund um die versenkte Munition, allfällige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und Möglichkeiten einer Bergung. Parallel zu den Abklärungen des VBS veranlasste das Fischereiinspektorat des Kantons Bern Untersuchungen, um den Ursachen für die Organveränderungen bei den Felchen im Thunersee auf die Spur zu kommen.»

Immer tiefer im Seegrund
Die Ortung der versenkten Munition mit Hilfe von Ultraschall- und Magnettechnologie habe gezeigt, dass auf der Oberfläche des Seebodens keine Geschosse mehr lägen: «Der grösste Teil befindet sich mindestens 25 Zentimeter und bis zu zwei Meter unter dem Seegrund. Jährlich werden die versenkten Objekte von weiteren drei bis acht Millimeter natürlichen Seeablagerungen überdeckt.» Einzelne Munitionsobjekte, die mit hohem Sicherheitsaufwand geborgen worden seien, präsentierten sich noch in praktisch neuwertigem Zustand: «Der in den Granaten enthaltende Sprengstoff ist weitgehend gut erhalten und kaum abgebaut.» Im Thunersee sei rund ein Zehntel der versenkten Objekte die vom Explosionsunglück in Mitholz von 1947 stammten, beschädigt. Trotz Korrosionspuren seien dabei jedoch mindestens 90 Prozent der ursprünglichen Dicke des Geschossmantels erhalten.

Keine Belastung des Seewassers
Detaillierte Analysen der Seeablagerungen und des Seewassers hätten keine Hinweise auf Schadstoffe ergeben, die auf die versenkte Munition zurückzuführen wären, heisstt es in der Medienmitteilung: «Die Schwermetallgehalte liegen im Bereich der natürlichen Belastung. Zudem lassen die Untersuchungen zu den Organveränderungen der Fische im Thunersee keinen Zusammenhang mit den Munitionsdeponien erkennen.»

Bergung wäre problematisch
Weltweit stehe keine erprobte Technologie zur Verfügung, um über so grosse Flächen verteilte Munition aus derart grosser Tiefe zu bergen. Das Heben aus dem Seegrund würde den Seegrund stark aufwirbeln und damit das Ökosystem während Jahren in Mitleidenschaft ziehen. Auf dem See müssten während langer Zeit Störungen, insbesondere Lärm, in Kauf genommen werden. «Schliesslich besteht bei einer Bergung auch Explosionsgefahr mit entsprechendem Risiko für Menschen, Wasserfauna und Ökosystem.» Wahrscheinlich müsste das Seegebiet weiträumig abgesperrt und der Schiffsverkehr eingestellt werden. Für die Entsorgung der geborgenen Munition müsste direkt am jeweiligen Seeufer oder an geeigneter zentraler Lage eine entsprechend gesicherte Anlage erstellt werden, wobei eine zentrale Anlage mit risikoreichen Landtransporten verbunden wäre.

Langfristige Überwachung sichergestellt
Angesichts einer aktuell geringen Gefährdung und der mit der Bergung verbundenen Schwierigkeiten habe das VBS in Absprache mit den betroffenen Kantonen entschieden, auf eine Bergung zu verzichten: «Eine regelmässige Überwachung stellt sicher, dass rechtzeitig reagiert werden kann, falls sich die Situation entgegen den Erwartungen verändern sollte. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen liegt die Federführung dafür bei den betroffenen Kantonen.»

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