Hundeheim am Sustenpass: Beschwerde abgelehnt
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hat eine Baupolizeiverfügung der Gemeinde Gadmen bestätigt und damit die Beschwerde des Betreibers der Windhundehilfe am Sustenpass abgelehnt.
pd/bns. Die Baupolizeiverfügung der Gemeinde Gadmen ist laut einer Medienmitteilung rechtens: «Die Baupolizeibehörde von Gadmen verfügte zum einen die Einstellung der Arbeiten am Zaun des bewilligungspflichtigen Hundegeheges. Zum andern wies sie den Betreiber des Hundeheims an, den auf 40 Tiere angewachsenen Hundebestand auf 19 Tiere zu reduzieren, bis rechtskräftig über die Hundehaltung entschieden ist.» Gegen diese Anordnungen der Gemeinde habe sich der Hundeheimbetreiber gewehrt.
Die umfassenden Arbeiten am bestehenden Zaun des Auslaufgeheges seien ohne die nötigen Bewilligungen ausgeführt worden: «Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat im Dezember 2010 entschieden, dass schon ein Bestand von 23 Hunden gegen die bundesrechtlichen Lärmschutzvorschriften verstösst.» Eine Reduktion des Hundebestands sei gemäss kantonalem Veterinärdienst auch aus tierschutzrechtlicher Sicht nötig. Die Voraussetzungen zum Erlass von baupolizeilichen Massnahmen seien erfüllt: «Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat deshalb die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Baupolizeibehörde von Gadmen bestätigt. Der Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.»
Im Oktober 2008 habe der Betreiber des Hundeheims bei der Gemeinde nachträglich ein Baugesuch für die Haltung von maximal 19 Hunden und das Errichten eines zwei Meter hohen Aussengeheges eingereicht, verlautet im weiteren: «Das Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli verweigerte damals die Baubewilligung. Gegen diesen Entscheid führte der Betreiber des Hundeheims bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und dem Verwaltungsgericht erfolglos Beschwerde. Zurzeit ist der Fall beim Bundesgericht hängig.» |