Lawinenschutztunnel Mitholz: Zivilprozess einvernehmlich beendet
Die gerichtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit den Schäden am Lawinenschutztunnel Mitholz sind durch Vergleich erledigt worden. Der Kanton Bern erhält an seinen Gesamtschaden von den Verantwortlichen einen Beitrag von insgesamt 16 Millionen Franken. Die Sanierungskosten des Mitholztunnels haben rund 21,35 Millionen Franken betragen.
kkb/bns. Mit der Unterstützung des Handelsgerichts des Kantons Bern gelang es laut einer Medienmitteilung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion den nicht näher benannten Parteien, die «äusserst umfangreiche und komplexe Rechtsstreitigkeit» durch einen Kompromiss beizulegen: «Die Parteien haben sich in der Angelegenheit ‹Mitholz› geeinigt und der Kanton Bern erhält an seinen Gesamtschaden von den Verantwortlichen einen Beitrag von insgesamt 16 Millionen Franken ausbezahlt.» Im übrigen hätten die Parteien über die einzelnen Regelungen der gerichtlichen Vereinbarung Stillschweigen vereinbart.
Der 640 Meter lange Lawinenschutztunnel Mitholz sei gebaut worden, um eine wintersichere Zufahrt nach Kandersteg zu gewährleisten, wird im weiteren erinnert. «Er wurde im Herbst 2002 eröffnet. Zwei Jahre später musste der Tunnel wegen Einsturzgefahr gesperrt werden. Im Herbst 2006 beschloss der Regierungsrat im Einklang mit der Region, den Tunnel zu sanieren. Im Dezember 2009 wurde der Lawinenschutztunnel Mitholz wieder dem Verkehr übergeben.» Ein von unabhängigen Experten erstelltes Gutachten sei zum Schluss gekommen, dass die Schäden im Tunnel mehrere Ursachen hätten: «Basierend auf dem Gutachten konnte mit sämtlichen am Projekt Beteiligten eine Einigung gefunden werden.» |