Steffisburg: Beschwerde gegen Tempo 30 abgewiesen
Der Thuner Regierungsstatthalter hat die Beschwerde einer Firma im Schwäbisquartier in Steffisburg gegen Tempo 30 abgewiesen. Die Verkehrsberuhigung soll erst nach Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse Thun-Nord erfolgen.
pd/bns. Mit der Umfahrungsstrasse «Bypass Thun Nord» soll laut einer Medienmitteilung das lokale Strassennetz entlastet werden. Verschiedene Massnahmen wie Tempo 30 im Schwäbisquartier sollen den Verkehr auf die neue Hauptstrasse verlagern. Das heutige durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen von 8600 Fahrten auf der Schwäbisstrasse soll um rund 30 Prozent reduziert werden.
Auf dem Gemeindegebiet Thun habe der TCS mit einer Beschwerde die Bestätigung verlangt, dass die Temporeduktion erst erfolge, wenn der Bypass benützt werden könne: «Nach der entsprechenden Zusicherung der Stadt konnte die Beschwerde Ende März 2010 abgeschrieben werden. Eine analoge Beschwerde führte die Cremo SA gegen die Temporeduktion in Steffisburg. Sie formulierte keine Anträge, sondern kritisierte die Verkehrsbeschränkung.» Auch die Gemeinde Steffisburg habe bestätigt, dass die neue Höchstgeschwindigkeit erst ab Inbetriebnahme des Bypass gelte: «Danach wies der Regierungsstatthalter die Beschwerde am 11. April 2011 ab. Auf Geheiss des Verwaltungsgerichts vom 20. Juli 2011 mussten weitere Rügen geprüft werden.»
Regierungsstatthalter Marc Fritschi habe nun nach ausführlicher Prüfung die Beschwerde erneut abgewiesen, heisst es in einer Medienmitteilung: «Auch die erst vor Verwaltungsgericht erhobenen Rügen erachtete er als unbegründet. Die Schwäbisstrasse wird nicht mehr eine Hauptstrasse, sondern eine Quartierstrasse sein.» Die Temporeduktion sei eine verhältnismässige und zweckmässige Massnahme, um den Verkehr im Quartier zu beruhigen und den Durchgangsverkehr auf den neuen Aareübergang zu lenken. Schon heute könne tagsüber meist nicht mit Tempo 50 gefahren werden. |