| Dienstag, 15. Juli 2003 |
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Feuerwerk vor dem 1. August – nach dem Motto «Die Erste am 1.»
S. Die Gemeinden Thun, Steffisburg und Spiez wollen zusammen mit dem Tierschutz mit einer Kampagne «Die Erste am 1.» dem vorzeitigen Abbrennen von knallendem und heulendem Feuerwerk einen Riegel schieben.
Zwar sei 1.-August-Feuerwerkfür den Nationalfeiertag bestimmt, verlautete an einer Medienorientierung, doch würden Knallkörper leider stets Tage zum voraus abgebrannt: «Insbesondere ältere und kranke Menschen wie auch Haus- und Wildtiere leiden darunter; zudem besteht das Risiko von Gehörschäden.» Mit einer Plakatkampagne und Medieninformation soll nach dem Motto «Die Erste am 1.» Abhilfe geschaffen werden. Feuerwerk und Knallkörper hätten am 1. August Tradition: Kinder und Jugendliche könnten es oft kaum erwarten, sparten ihr Sackgeld zusammen und kauften so viel Knallmaterial wie möglich, sobald es zum Kauf angeboten werde, verlautete dazu im weiteren. Obwohl es noch Wochen dauere bis zum 1. August werde jeweils bereits tage- und nächtelang geknallt: «Diesen massiven Störungen für Mensch und Tier wollen die Gemeinden Thun, Steffisburg und Spiez zusammen mit dem Schweizer Tierschutz und der Firma Interpublicum mit der Kampagne ‹Die Erste am 1.› einen Riegel schieben.» Mit einer Medieninformation, einer Plakatkampagne und Hinweisen in Publikationen wie der «Stadtzytig» wollten sie erreichen, dass sich das Zünden von Feuerwerk künftig auf den Nationalfeiertag (und Silvester) beschränke. Unterstützung finde die Kampagne bei Grossfirmen, den Geschäftsleuten der Innenstadtgenossenschaft Thun (IGT) und bei den Kirchgemeinden. Risiko von Gehörschäden – Panik unter Haus- und Wildtieren An der Medienorientierung mit Gewerbeinspektor Robert Romann und Daniel Landis, Jugendbeauftragter der Stadt Thun wurde darauf hingewiesen, dass bereits lange zuvor Feuerwerk und Knallkörper abgeschossen würden, sei in dicht bewohnten Gegenden zu einem Problem geworden: «Die lang andauernden Knall- und Heuleffekte sind für viele nicht nur ein grosses Ärgernis, sondern gefährden auch das Gehör, wenn sie unerwartet in der Nähe los gehen.» Besonders stark betroffen sei die Tierwelt: «Bei den Tierärzten häufen sich Meldungen über Hunde, Katzen und Vögel, die in ihrer Panik gesundheitliche und besonders auch verhaltensmässige Schäden erleiden.» Besonders tragisch seien die Auswirkungen der Knallereien für Wildtiere – etwa dann, wenn Vögel ihre Brut verliessen: «Es wird dringend davon abgeraten, in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, in Wäldern oder am See Feuerwerk zu entzünden; das Gehör der Tiere ist noch feiner und lärmempfindlicher als jenes der Menschen.» Informationen bei der Abteilung Sicherheit Die Kampagne «Die Erste am 1.» werde in Zusammenarbeit mit der Ostermundiger Firma Interpublicum durchgeführt, verlautete im weiteren: «An der Aktion nehmen unter anderem auch die Gemeinden Spiez und Steffisburg teil.» Bei der Stadt Thun verantwortlich sei die Abteilung Sicherheit. Fragen beantworte Gewerbeinspektor Robert Romann – E-Mail robert.romann@thun.ch – Telefon 033 225'84'90. Gesetzliche Bestimmungen zum Thema Feuerwerk Art. 21 des Ortspolizeireglements der Stadt Thun (OPR) besagt, dass das Abbrennen von knallendem oder heulendem Feuerwerk nur am 1. August und am 31. Dezember gestattet ist. Art. 2 des Tierschutzgesetzes besagt: «Niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerz, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.» Art. 21 Abs. 21 des Ortspolizeireglementes ergänzt: «Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass für Menschen, Tiere und Sachen keine Gefährdung besteht.» Art. 15 des Bernischen Einführungsgesetzes zum Strafgesetz wie auch Art. 18 des Ortspolizeireglementes besagen, dass Störungen der Nachtruhe (von 22.00 bis 06.00 Uhr) durch Lärm oder Geschrei verboten sind. Aktuelle Frontpage Berner Oberland News (www.beo-news.ch) Archiv vom 4. Mai 1996 bis Ende des vergangenen Monats Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist,
Kreuzli, CH-3852 Ringgenberg
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